{"id":3950,"date":"2022-11-21T22:35:58","date_gmt":"2022-11-21T21:35:58","guid":{"rendered":"https:\/\/ralf-mezger.com\/?page_id=3950"},"modified":"2023-01-14T17:25:08","modified_gmt":"2023-01-14T16:25:08","slug":"agbs","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/ralf-mezger.com\/de\/agbs\/","title":{"rendered":"AGBs"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"3950\" class=\"elementor elementor-3950\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-d6cc098 elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default sc_fly_static\" data-id=\"d6cc098\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-extended\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-a10c8be sc_content_align_inherit 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class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-67d7520 elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default sc_fly_static\" data-id=\"67d7520\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-extended\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-50 elementor-top-column elementor-element elementor-element-127b355 sc_content_align_inherit sc_layouts_column_icons_position_left sc_fly_static\" data-id=\"127b355\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-e915be3 sc_fly_static elementor-widget elementor-widget-html\" data-id=\"e915be3\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"html.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<p>mit besonderen Bedingungen f\u00fcr Auswahl- und Kommissionsgesch\u00e4fte der Firma<\/p>\r\n\r\n<p>Ralf Mezger<br>\r\nSonnenbergstr. 61<br>\r\nD-75180 Pforzheim\r\n<\/p>\r\n<p><strong>Stand: November 2022<\/strong><\/p>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-50 elementor-top-column elementor-element elementor-element-c09d6d6 sc_content_align_inherit sc_layouts_column_icons_position_left sc_fly_static\" data-id=\"c09d6d6\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap\">\n\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-4afcee4 elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default sc_fly_static\" data-id=\"4afcee4\" data-element_type=\"section\" 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Geltungsbereich<\/h2>\r\n<p><strong>1.1.<\/strong> Unsere Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten ausschlie\u00dflich. Soweit diese keine Regelungen enthalten, gilt das Gesetz. Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen oder von dem Gesetz zu unserem Nachteil abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkennen wir nicht an, es sei denn, wir h\u00e4tten ausdr\u00fccklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten auch dann, wenn unsere Vertragsleistungen oder Lieferungen in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen oder zu unserem Nachteil von dem Gesetz abweichender Bedingungen des Vertragspartners vorbehaltlos erbracht werden.<\/p>\r\n<p><strong>1.2.<\/strong> Unsere Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten auch f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Gesch\u00e4fte mit dem Vertragspartner.<\/p>\r\n<p><strong>1.3.<\/strong> Unsere Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten nur gegen\u00fcber Unternehmern, juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtlichen Sonderverm\u00f6gen im Sinne von &sect; 310 Abs. 1 BGB.<\/p>\r\n\r\n<h2>2. Angebote und Kostenvoranschl\u00e4ge<\/h2>\r\n<p>Unsere Angebote und Kostenvoranschl\u00e4ge sind \u2013 sofern nicht ausdr\u00fccklich als fest bezeichnet \u2013 freibleibend und unverbindlich. An allen Angebots- und Vertragsunterlagen, insbesondere Entw\u00fcrfen, Zeichnungen, Abbildungen etc. sowie Mustern, Modellen und Prototypen, behalten wir uns s\u00e4mtliche Rechte insoweit vor, als sie nicht nach Sinn und Zweck des Vertrages bzw. auf Grund ausdr\u00fccklicher Vereinbarung dem Vertragspartner einger\u00e4umt werden. Angebotsunterlagen sowie Muster, Modelle und Prototypen sind uns auf unser Verlangen unverz\u00fcglich zur\u00fcckzugeben, wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird. Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht kann der Vertragspartner diesbez\u00fcglich nicht geltend machen.<\/p>\r\n\r\n<h2>3. Preise, Zahlungsbedingungen, Nacherf\u00fcllungsvorbehalt<\/h2>\r\n<p><strong>3.1.<\/strong> Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu erh\u00f6hen, wenn nach Abschluss des Vertrages von uns nicht zu vertretende Kostenerh\u00f6hungen, insbesondere auf Grund von Tarifabschl\u00fcssen oder Materialpreis\u00e4nderungen, eintreten. Diese werden wir dem Vertragspartner auf Verlangen nachweisen.<\/p>\r\n<p><strong>3.2.<\/strong> Unsere Preise verstehen sich vorbehaltlich gesonderter Vereinbarung ab Werk Pforzheim ausschlie\u00dflich Porto, Versand, Fracht, Verpackung, Versicherung. Die Mehrwertsteuer wird in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen H\u00f6he zus\u00e4tzlich in Rechnung gestellt.<\/p>\r\n<p><strong>3.3.<\/strong> Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen sind Zahlungen des Vertragspartners innerhalb von 10 Tagen f\u00e4llig. Der Vertragspartner kommt ohne weitere Erkl\u00e4rungen unsererseits zehn Tage nach dem F\u00e4lligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. F\u00fcr die Folgen des Zahlungsverzugs gelten im \u00dcbrigen die gesetzlichen Bestimmungen.<\/p>\r\n<p><strong>3.4.<\/strong> Wir sind berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zuz\u00fcglich des darauf entfallenden gesetzlichen Mehrwertsteuerbetrages zu verlangen.<\/p>\r\n<p><strong>3.5.<\/strong> Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen, Wechsel nur bei vorheriger schriftlicher Vereinbarung. Der Diskont, die Spesen und die mit der Einziehung des Wechsels- und Scheckbetrages in Zusammenhang stehenden Kosten sind vom Vertragspartner zu tragen und sofort zur Zahlung f\u00e4llig. Eine Erf\u00fcllungswirkung tritt erst mit Einl\u00f6sung der Schecks bzw. Wechsel und unserer Befreiung aus jeglicher Haftung ein.<\/p>\r\n<p><strong>3.6.<\/strong> Aufrechnungsrechte stehen dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenanspr\u00fcche rechtskr\u00e4ftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind. Zur Aus\u00fcbung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechts ist der Vertragspartner nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverh\u00e4ltnis beruht.<\/p>\r\n<p><strong>3.7.<\/strong> Sollten wir Teil- bzw. Ratenzahlungen zustimmen, f\u00e4llt diese automatisch weg, wenn der Vertragspartner eine bzw. mehrere der vereinbarten Teil- bzw. Ratenzahlungen nicht fristgerecht leistet.<\/p>\r\n\r\n\r\n<h2>4. Liefer- oder Leistungszeit, nicht zu vertretende Liefer- oder Leistungsverz\u00f6gerungen, Liefer- oder Leistungsverzug, Unm\u00f6glichkeit, Annahmeverzug, Verletzung von Mitwirkungspflichten<\/h2>\r\n<p><strong>4.1.<\/strong> Die angegebenen Liefer- bzw. Leistungszeiten sind nur dann Fixtermine, wenn sie ausdr\u00fccklich als solche festgelegt werden.<\/p>\r\n<p><strong>4.2.<\/strong> Die Einhaltung von Liefer- bzw. Leistungsverpflichtungen, insbesondere Lieferterminen, setzt voraus:<\/p>\r\n<p>&bull; die rechtzeitige und ordnungsgem\u00e4\u00dfe Erf\u00fcllung etwaiger Mitwirkungspflichten des Vertragspartners, insbesondere den Eingang vom Vertragspartner zu liefernder Unterlagen und Informationen;<\/p>\r\n<p>&bull; die Kl\u00e4rung s\u00e4mtlicher technischer Einzelheiten mit dem Vertragspartner;<\/p>\r\n<p>&bull; den Eingang vereinbarter Abschlagszahlungen bzw. die Er\u00f6ffnung vereinbarter Akkreditive;<\/p>\r\n<p>&bull; das Vorliegen etwaiger erforderlicher beh\u00f6rdlicher Genehmigungen und Lizenzen. Die Einrede des nicht erf\u00fcllten Vertrages bleibt vorbehalten.<\/p>\r\n<p><strong>4.3<\/strong> Liefer- oder Leistungsverz\u00f6gerungen auf Grund folgender Liefer- und Leistungshindernisse sind von uns \u2013 au\u00dfer es wurden gerade in Bezug auf die Frist- bzw. Termineinhaltung ausnahmsweise ein Beschaffungsrisiko oder eine Garantie \u00fcbernommen \u2013 nicht zu vertreten, entsprechendes gilt auch, wenn diese Hindernisse bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten:<\/p>\r\n<p>&bull; Umst\u00e4nde h\u00f6herer Gewalt sowie Liefer- und Leistungshindernisse, die nach Vertragsschluss eintreten oder uns unverschuldet erst nach Vertragsschluss bekannt werden und<\/p>\r\n<p>&bull; bez\u00fcglich derer von uns der Nachweis gef\u00fchrt wird, dass sie auch durch die gebotene Sorgfalt von uns nicht vorausgesehen und verh\u00fctet werden konnten und uns insoweit auch kein \u00dcbernahme-, Vorsorge- und Abwendungsverschulden trifft.<\/p>\r\n<p>Unter vorbenannten Voraussetzungen \u2013 Eintritt oder unverschuldetes Bekanntwerden erst nach Vertragsschluss, von uns nachgewiesene Unvorhersehbarkeit und Unvermeidbarkeit \u2013 z\u00e4hlen hierzu insbesondere:\r\nBerechtigte Arbeitskampfma\u00dfnahmen (Streik und Aussperrungen); Betriebsst\u00f6rungen; Rohstoffverknappung; Ausfall von Betriebs- und Hilfsstoffen. Schadensersatzanspr\u00fcche des Vertragspartners sind bei Liefer- und Leistungsverz\u00f6gerungen in vorstehenden F\u00e4llen ausgeschlossen. Bei einem endg\u00fcltigen Liefer- und Leistungshindernis im vorstehenden Sinne ist jede Vertragspartei zur sofortigen Vertragsbeendigung durch R\u00fccktritt entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen berechtigt.\r\n<\/p>\r\n<p>\r\nBei einem vor\u00fcbergehenden Liefer- und Leistungshindernis im vorstehenden Sinne sind wir berechtigt, Lieferungen und Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.\r\n<\/p>\r\n\r\n\r\n<h2>5. \u00dcbergang der Gefahr, Unsicherheitseinrede<\/h2>\r\n<p><strong>5.1.<\/strong> Kommt auf unsere Lieferungen Kaufrecht zur Anwendung, geht die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs oder einer zuf\u00e4lligen Verschlechterung auf den Vertragspartner \u00fcber, sobald die Lieferung an die zur Abholung oder Ausf\u00fchrung der Lieferung bestimmte Person oder Anstalt \u00fcbergeben worden ist.<\/p>\r\n<p><strong>5.2.<\/strong> Sind wir aus einem gegenseitigen Vertrag zur Vorleistung verpflichtet, k\u00f6nnen wir die uns obliegende Leistung verweigern, wenn nach Vertragsabschluss erkennbar wird, dass unser Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsf\u00e4higkeit des Vertragspartners gef\u00e4hrdet wird. Wir k\u00f6nnen dem Vertragspartner eine angemessene Frist setzen, in welcher dieser Zug um Zug gegen unsere Leistung nach seiner Wahl die Gegenleistung zu bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Fristablauf sind wir zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt. Soweit wir unsere Leistung schon erbracht haben, k\u00f6nnen wir daraus resultierende noch nicht f\u00e4llige Forderungen einschlie\u00dflich solcher, f\u00fcr die Wechsel oder Schecks hingegeben wurden, mit sofortiger Wirkung f\u00e4llig stellen. Stattdessen sind wir auch zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt. Das Recht zur vorzeitigen F\u00e4lligstellung von Forderungen aus demselben Rechtsverh\u00e4ltnis steht uns ferner schon dann zu, wenn der Vertragspartner mit mindestens 25% seiner uns gegen\u00fcber bestehenden Gesamtverbindlichkeiten (einredefreie Hauptforderungen) l\u00e4nger als 6 Wochen in Zahlungsverzug geraten ist. Entsprechendes gilt, wenn uns bekannt wird, dass Wechsel protestiert oder Zwangsvollstreckungsma\u00dfnahmen gegen den Vertragspartner eingeleitet werden oder eine sonstige Verm\u00f6gensverschlechterung eintritt. Ein R\u00fccktrittsrecht steht uns ferner zu, wenn der Vertragspartner \u00fcber die seine Kreditw\u00fcrdigkeit begr\u00fcndenden Tatsachen schuldhaft unrichtige oder unvollst\u00e4ndige Angaben gemacht hat.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<h2>6. Eigentumsvorbehalt<\/h2>\r\n<p><strong>6.1.<\/strong> Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenst\u00e4nden (\u201eVorbehaltslieferung\u201c) bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Gesch\u00e4ftsverbindung mit dem Vertragspartner vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf den anerkannten Saldo, soweit wir Forderungen gegen\u00fcber dem Vertragspartner in laufende Rechnung buchen (Kontokorrent-Vorbehalt). Wird zur Bewirkung der an uns f\u00fcr die Vorbehaltslieferung zu leistenden Zahlungen eine wechselm\u00e4\u00dfige Haftung unsererseits begr\u00fcndet, erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Erl\u00f6schen unserer wechselm\u00e4\u00dfigen Haftung; bei Vereinbarung des Scheck-Wechsel- Verfahrens mit dem Vertragspartner erstreckt sich der Vorbehalt auch auf die Einl\u00f6sung des von uns akzeptierten Wechsels durch den Vertragspartner und erlischt nicht durch Gutschrift des erhaltenen Schecks bei uns.<\/p>\r\n<p><strong>6.2.<\/strong> Der Vertragspartner ist berechtigt, die Vorbehaltslieferung im ordentlichen Gesch\u00e4ftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in H\u00f6he des Faktura-Endbetrags (einschlie\u00dflich Mehrwertsteuer) unserer Forderungen ab, die ihm aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Stellt der Vertragspartner die Forderungen aus einer Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltslieferung in ein mit seinem Abnehmer bestehendes Kontokorrentverh\u00e4ltnis ein, so ist die Kontokorrentforderung in H\u00f6he des anerkannten Saldos abgetreten; gleiches gilt f\u00fcr den \u201ekausalen\u201c Saldo im Falle der Insolvenz des Vertragspartners. Zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ist der Vertragspartner auch nach deren Abtretung erm\u00e4chtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt \u2013 vorbehaltlich der insolvenzrechtlichen Regelungen \u2013 hiervon unber\u00fchrt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Vertragspartner seine Vertragspflichten nicht verletzt, insbesondere seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgem\u00e4\u00df nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ger\u00e4t sowie kein Antrag auf Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder keine Zahlungseinstellung vorliegt.<\/p><p>\r\nSicherungs\u00fcbereignung oder Verpf\u00e4ndung werden von der Ver\u00e4u\u00dferungsbefugnis des Vertragspartners nicht gedeckt.<\/p>\r\n<p><strong>6.3.<\/strong> Bei Wegfall unserer Verpflichtung gem\u00e4\u00df vorstehend Ziff. 6.2., die Forderungen nicht selbst einzuziehen, sind wir \u2013 vorbehaltlich der insolvenzrechtlichen Regelungen \u2013 berechtigt, die Weiterver\u00e4u\u00dferungsbefugnis zu widerrufen und die Vorbehaltslieferung zur\u00fcckzunehmen bzw. die Abtretung der Herausgabeanspr\u00fcche des Vertragspartners gegen Dritte zu verlangen. In der Zur\u00fccknahme der Vorbehaltsware durch uns liegt ein R\u00fccktritt vom Vertrag.<\/p>\r\n<p>Die aus den vorgenannten Gr\u00fcnden zur\u00fcckgenommene Vorbehaltslieferung d\u00fcrfen wir \u2013 vorbehaltlich der insolvenzrechtlichen Regelungen \u2013 nach vorheriger Androhung und nach Fristsetzung angemessen verwerten; der Verwertungserl\u00f6s ist auf die Verbindlichkeiten des Vertragspartners \u2013 abz\u00fcglich angemessener Verwertungskosten \u2013 anzurechnen.<\/p>\r\n<p>Unter den Voraussetzungen, die uns zum Widerruf der Weiterver\u00e4u\u00dferungsbefugnis des Vertragspartners berechtigen, k\u00f6nnen wir auch die Einziehungserm\u00e4chtigung widerrufen und verlangen, dass der Vertragspartner uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugeh\u00f6rigen Unterlagen aush\u00e4ndigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.<\/p>\r\n<p><strong>6.4.<\/strong> Bei Besch\u00e4digung oder Abhandenkommen der Vorbehaltslieferung sowie Besitz- und Wohnungswechsel hat uns der Vertragspartner unverz\u00fcglich schriftlich zu benachrichtigen. Entsprechendes gilt bei Pf\u00e4ndungen oder sonstigen Eingriffen Dritter, damit wir Klage gem\u00e4\u00df &sect; 771 ZPO erheben k\u00f6nnen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und au\u00dfergerichtlichen Kosten einer Klage gem\u00e4\u00df &sect; 771 ZPO zu erstatten, haftet der Vertragspartner f\u00fcr den uns entstandenen Ausfall. Wird die Freigabe der Vorbehaltslieferung ohne Prozess erreicht, k\u00f6nnen auch die dabei entstandenen Kosten dem Vertragspartner angelastet werden, ebenso die Kosten der R\u00fcckschaffung der gepf\u00e4ndeten Vorbehaltslieferung.<\/p>\r\n<p><strong>6.5.<\/strong> Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltslieferung durch den Vertragspartner wir stets f\u00fcr uns vorgenommen. Wird die Vorbehaltslieferung mit anderen, uns nicht geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes der Vorbehaltslieferung (Faktura-Endbetrag einschlie\u00dflich Mehrwertsteuer) zu den Werten der anderen verarbeiteten Gegenst\u00e4nde zur Zeit der Verarbeitung bzw. Umbildung.<\/p>\r\n<p>F\u00fcr die durch Verarbeitung bzw. Umbildung entstehende Sache gilt im \u00dcbrigen das gleiche wie f\u00fcr die Vorbehaltslieferung. An der durch Verarbeitung bzw. Umbildung entstehenden Sache erh\u00e4lt der Vertragspartner ein seinem Anwartschaftsrecht an der Vorbehaltslieferung entsprechendes Anwartschaftsrecht einger\u00e4umt.<\/p>\r\n<p><strong>6.6.<\/strong> Wird die Vorbehaltslieferung mit anderen, uns nicht geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden untrennbar vermischt oder verbunden, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes der Vorbehaltslieferung (Faktura-Endbetrag einschlie\u00dflich Mehrwertsteuer) zu den Werten der anderen vermischten oder verbundenen Gegenst\u00e4nde zum Zeitpunkt der Vermischung oder Verbindung. Erfolgt die Vermischung oder Verbindung in der Weise, dass die Sache des Vertragspartners als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Vertragspartner uns anteilm\u00e4\u00dfig Miteigentum \u00fcbertr\u00e4gt. Der Vertragspartner verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum f\u00fcr uns.<\/p>\r\n<p><strong>6.7.<\/strong> Bei der Weiterver\u00e4u\u00dferung unserer Vorbehaltslieferung nach Verarbeitung oder Umbildung tritt der Vertragspartner seine Verg\u00fctungsanspr\u00fcche in H\u00f6he des Fakturaendbetrages (einschlie\u00dflich Mehrwertsteuer) unserer Forderungen bereits jetzt sicherungshalber an uns ab.<\/p>\r\n\r\n<p>\r\nHaben wir aufgrund der Verarbeitung bzw. Umbildung oder der Vermischung bzw. Verbindung der Vorbehaltslieferung mit anderen, uns nicht geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden nur Miteigentum gem\u00e4\u00df vorstehender Ziff. 6.5. oder 6.6. erworben, wird der Verg\u00fctungsanspruch des Vertragspartners nur im Verh\u00e4ltnis des von uns f\u00fcr die Vorbehaltslieferung berechneten Endbetrages inklusive Mehrwertsteuer zu den Rechnungsendbetr\u00e4gen der anderen, uns nicht geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nde im Voraus an uns abgetreten.<\/p>\r\n<p>Im \u00dcbrigen gelten f\u00fcr die im Voraus abgetretenen Forderungen die vorstehenden Ziff. 6.2. bis 6.4. entsprechend.<\/p>\r\n<p><strong>6.8.<\/strong> Ist der Eigentumsvorbehalt oder die Abtretung nach ausl\u00e4ndischem Recht, in dessen Bereich sich unsere Vorbehaltslieferung befindet, nicht wirksam, so gilt die dem Eigentumsvorbehalt und der Abtretung in diesem Rechtsgebiet entsprechende Sicherung als vereinbart.\r\nIst zur Entstehung solcher Rechte die Mitwirkung des Vertragspartners erforderlich, so ist er auf unsere Anforderung hin verpflichtet, alle Ma\u00dfnahmen zu ergreifen, die zur Begr\u00fcndung und Erhaltung solcher Rechte notwendig sind.<\/p>\r\n<p><strong>6.9.<\/strong> Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Vorbehaltslieferung pfleglich zu behandeln und auf seine Kosten instand zu halten; der Vertragspartner ist insbesondere verpflichtet, die Vorbehaltslieferung auf seine Kosten zu unseren Gunsten ausreichend zum Neuwert gegen Diebstahl, Raub, Einbruch, Feuer- und Wasserschaden zu versichern. Der Vertragspartner tritt alle sich hieraus ergebenden Versicherungsanspr\u00fcche hinsichtlich der Vorbehaltslieferung schon jetzt an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Dar\u00fcber hinaus bleibt uns die Geltendmachung unserer Erf\u00fcllungs- bzw. Schadensersatzanspr\u00fcche vorbehalten.<\/p>\r\n<p><strong>6.10.<\/strong> Der Vertragspartner tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Vorbehaltslieferung mit einem Grundst\u00fcck gegen einen Dritten erwachsen.<\/p>\r\n<p><strong>6.11.<\/strong> Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Vertragspartners insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % \u00fcbersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<h2>7.\tRechte bei Verm\u00f6gensverschlechterung \u2013 Gutschrifterteilung<\/h2>\r\n<p><strong>7.1.<\/strong> Sind wir aus einem gegenseitigen Vertrag zur Vorleistung verpflichtet, k\u00f6nnen wir die uns obliegende Leistung verweigern, wenn nach Vertragsabschluss erkennbar wird, dass unser Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsf\u00e4higkeit des Vertragspartners gef\u00e4hrdet wird. Wir k\u00f6nnen dem Vertragspartner in diesem Fall eine angemessene Frist setzen, in welcher dieser Zug um Zug gegen unsere Leistung nach seiner Wahl die Gegenleistung zu bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Fristablauf sind wir zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt. Soweit wir unsere Leistung schon erbracht haben, k\u00f6nnen wir in diesem Fall daraus resultierende noch nicht f\u00e4llige Forderungen einschlie\u00dflich solcher, f\u00fcr die Wechsel oder Schecks hingegeben wurden, mit sofortiger Wirkung f\u00e4llig stellen. Stattdessen sind wir auch zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt. Das Recht zur vorzeitigen F\u00e4lligstellung von Forderungen aus demselben Rechtsverh\u00e4ltnis steht uns ferner schon dann zu, wenn der Vertragspartner mit mindestens 25% seiner uns gegen\u00fcber bestehenden Gesamtverbindlichkeiten (einredefreie Hauptforderungen) l\u00e4nger als 3 Wochen in Zahlungsverzug geraten ist.<\/p>\r\n<p><strong>7.2.<\/strong> Bei endg\u00fcltigen Warenr\u00fccknahmen, insbesondere wegen Zahlungsschwierigkeiten oder Insolvenz des Vertragspartners, etc. erfolgt Gutschrift. Hierbei behalten wir uns die Vornahme von Abschl\u00e4gen vor entsprechend, z.B.:<\/p>\r\n<p>&bull; dem \u00e4u\u00dferen Zustand der Ware zum Zeitpunkt der R\u00fcckgabe (z. B. wegen Kosten ggfs. erforderlicher Auffrischungsarbeiten; wegen Neuetikettierungskosten beim vom Vertragspartner entfernten oder w\u00e4hrend der Lagerzeit besch\u00e4digten und\/oder unansehnlich gewordenen Originaletiketten);<\/p>\r\n<p>&bull; einer in der Zeit zwischen Lieferung und R\u00fccknahme eingetretenen Wertminderung infolge modischer \u00dcberalterung oder technischer Weiterentwicklung;<\/p>\r\n<p>&bull; den uns entstandenen Verkaufskosten (Au\u00dfendienst); hierbei sind wir zu einem pauschalen Abzug von 10% berechtigt<\/p>\r\n<p>&bull; Einem im Vergleich zum Rechnungstag gesunkenen Edelmetallkurs. Ma\u00dfgeblich ist der Tageskurs an dem die Vorbehaltsware wieder in unseren Besitz gelangt.<\/p>\r\n<p>Dem Vertragspartner bleibt auf seine Kosten der Nachweis unbenommen, dass ein Abschlag nicht oder nur in wesentlich geringerem Umfang berechtigt ist.<\/p>\r\n<p><strong>7.3.<\/strong> Ein Rechtsanspruch auf Gutschrifterteilung besteht grunds\u00e4tzlich nicht.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n<h2>8.\tRechte, Vertragsstrafe<\/h2>\r\n<p>Alle Rechte (insbesondere Eigentums- und Urheberrechte bzw. urheberrechtliche Verwertungsrechte sowie gewerbliche Schutzrechte) an den dem Vertragspartner im Rahmen unserer Gesch\u00e4ftsbeziehung \u00fcberlassenen Vertragsunterlagen (insbesondere Entw\u00fcrfe, Zeichnungen, Prospekte, Kataloge, Abbildungen, Kalkulationen, Produktbeschreibungen etc.) sowie Mustern, Modellen und Prototypen stehen \u2013 vorbehaltlich ausdr\u00fccklich abweichender Vereinbarung \u2013 ausschlie\u00dflich uns zu.<\/p>\r\n<p>Der Vertragspartner verpflichtet sich, bei jeder Zuwiderhandlung gegen vorbenannte Verpflichtung eine Vertragsstrafe in H\u00f6he von &euro; 5.000,00 an uns zu bezahlen, sofern er nicht den Nachweis seines Nichtverschuldens f\u00fchrt. Die Geltendmachung eines dar\u00fcber hinausgehenden Schadensersatzes behalten wir uns vor.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<h2>9. Leistungsbeschreibung, M\u00e4ngelhaftung<\/h2>\r\n<p><strong>9.1.<\/strong> Die in unseren Leistungsbeschreibungen aufgef\u00fchrten Beschaffenheiten legen die Eigenschaften unserer Lieferungen und Leistungen umfassend und abschlie\u00dfend fest. Die Beschreibungen unserer Lieferungen und Leistungen sind im Zweifel Gegenstand von Beschaffenheitsvereinbarungen und nicht von Garantien oder Zusicherungen. Erkl\u00e4rungen unsererseits in Zusammenhang mit diesem Vertrag enthalten im Zweifel keine Garantien oder Zusicherungen im Sinne einer Haftungsversch\u00e4rfung oder \u00dcbernahme einer besonderen Einstandspflicht. Im Zweifel sind nur ausdr\u00fcckliche schriftliche Erkl\u00e4rungen unsererseits in Bezug auf die Abgabe von Garantien und Zusicherungen ma\u00dfgeblich.<\/p>\r\n<p><strong>9.2.<\/strong> Es wird keine Gew\u00e4hr f\u00fcr Sch\u00e4den aus nachfolgenden Gr\u00fcnden \u00fcbernommen: ungeeignete oder unsachgem\u00e4\u00dfe Verwendung oder Bedienung, fehlerhafte Montage durch den Vertragspartner oder Dritte, nat\u00fcrliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachl\u00e4ssige Behandlung, ungeeignete Mittel, chemische, elektrochemische oder elektrische Einfl\u00fcsse (sofern sie nicht von uns zu vertreten sind), unsachgem\u00e4\u00dfe und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte \u00c4nderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Vertragspartners oder Dritter.<\/p>\r\n<p><strong>9.3.<\/strong> M\u00e4ngelanspr\u00fcche des Vertragspartners bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeintr\u00e4chtigung der Brauchbarkeit unserer Lieferungen bzw. Leistungen.<\/p>\r\n<p><strong>9.4.<\/strong> Die M\u00e4ngelrechte des Vertragspartners setzen voraus, dass dieser seinen nach &sect; 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und R\u00fcgeobliegenheiten ordnungsgem\u00e4\u00df nachgekommen ist.<\/p>\r\n<p><strong>9.5.<\/strong> Soweit ein Mangel vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherf\u00fcllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherf\u00fcllung unm\u00f6glich oder unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig sein, sind wir berechtigt, sie zu verweigern.<\/p>\r\n \r\n\r\n<p>Wir k\u00f6nnen die Nacherf\u00fcllung auch verweigern, solange der Vertragspartner seine Zahlungspflichten uns gegen\u00fcber nicht in einem Umfang erf\u00fcllt, der dem mangelfreien Teil der erbrachten Leistung entspricht.<\/p>\r\n<p>Wir sind verpflichtet, alle zum Zweck der Nacherf\u00fcllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erh\u00f6hen, dass die Lieferung nach einem anderen Ort als zum Erf\u00fcllungsort verbracht wurde, es sei denn, die Verbringung entspricht dem bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Gebrauch.<\/p>\r\n<p>Wir sind berechtigt, die Mangelbeseitigung auch durch Dritte ausf\u00fchren zu lassen. Ersetzte Teile werden unser Eigentum.<\/p>\r\n<p><strong>9.6.<\/strong> Bei Unm\u00f6glichkeit oder Fehlschlagen der Nacherf\u00fcllung, schuldhafter oder unzumutbarer Verz\u00f6gerung oder ernsthafter und endg\u00fcltiger Verweigerung der Nacherf\u00fcllung durch uns oder Unzumutbarkeit der Nacherf\u00fcllung f\u00fcr den Vertragspartner ist dieser nach seiner Wahl berechtigt, entweder den Kaufpreis entsprechend herabzusetzen (Minderung) oder vom Vertrag zur\u00fcckzutreten (R\u00fccktritt).<\/p>\r\n<p><strong>9.7.<\/strong> Die Anspr\u00fcche des Vertragspartners auf Schadens- und Aufwendungsersatz, die mit M\u00e4ngeln im Zusammenhang stehen, richten sich ohne R\u00fccksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs \u2013 insbesondere auch in Bezug auf Anspr\u00fcche wegen M\u00e4ngeln und Pflichtverletzungen, sowie deliktische Anspr\u00fcche \u2013 nach den folgenden Regelungen: F\u00fcr Sch\u00e4den haften wir gem\u00e4\u00df den gesetzlichen Bestimmungen unbeschr\u00e4nkt:<\/p>\r\n<p>- bei Vorsatz;<\/p>\r\n<p>- bei schuldhafter Verletzung von Leben, K\u00f6rper, Gesundheit;<\/p>\r\n<p>- bei M\u00e4ngeln sowie sonstigen Umst\u00e4nden, die arglistig verschwiegen worden sind, oder<\/p>\r\n<p>- bei M\u00e4ngeln, deren Abwesenheit garantiert oder soweit eine Garantie f\u00fcr die Beschaffenheit abgegeben worden ist.<\/p>\r\n<p>Des Weiteren haften wir gem\u00e4\u00df den gesetzlichen Bestimmungen f\u00fcr Sch\u00e4den, wobei unsere Schadensersatzhaftung jedoch (au\u00dfer in den vorstehenden F\u00e4llen) auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt ist:<\/p>\r\n<p>- bei grober Fahrl\u00e4ssigkeit unserer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erf\u00fcllungsgehilfen;<\/p>\r\n<p>- bei leichter Fahrl\u00e4ssigkeit unserer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erf\u00fcllungsgehilfen, unter der Voraussetzung, dass durch diese wesentliche Vertragspflichten (Pflichten, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrages \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelm\u00e4\u00dfig vertrauen darf) verletzt werden. Eine aufgrund Gesetzes f\u00fcr unser Unternehmen zwingend geltende Haftung, insbesondere die Haftung nach Produkthaftungsgesetz, bleibt unber\u00fchrt. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, sind weitere Anspr\u00fcche ausgeschlossen.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<h2>10.\tEinhaltung von gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen und Vorschriften durch unser Unternehmen, Compliance <\/h2>\r\n<p>Vom Vertragspartner geforderte Garantien, Verpflichtungen, Best\u00e4tigungen oder Erkl\u00e4rungen \u00fcber die Einhaltung in- oder ausl\u00e4ndischer \u00f6ffentlich- rechtlicher Gesetze, Verordnungen und Vorschriften durch unser Unternehmen, insbesondere in den Bereichen Strafrecht, Korruption, Kartellrecht, Umweltschutz, Menschenrechte, Arbeitssicherheit und Mindestlohn, begr\u00fcnden nur dann eine vertragliche Verpflichtung unsererseits gegen\u00fcber dem Vertragspartner, wenn wir dieser ausdr\u00fccklich schriftlich zugestimmt haben. Entsprechendes gilt in Bezug auf die vom Vertragspartner geforderte Einhaltung von gesetzlich nicht bindenden Standards durch unser Unternehmen. Verletzen wir die f\u00fcr unser Unternehmen geltenden \u00f6ffentlich- rechtlichen Regelungen, stehen dem Vertragspartner dem Grunde und der H\u00f6he nach ausschlie\u00dflich die gesetzlich vorgesehenen R\u00fcckgriffsrechte gegen uns \tzu, es sei denn, wir h\u00e4tten weitergehenden Rechtsfolgen ausdr\u00fccklich schriftlich zugestimmt. Dies betrifft insbesondere K\u00fcndigungs- und R\u00fccktrittsrechte, Vertragsstrafen, Schadensersatz-, Aufwendungsersatz und Freistellungsanspr\u00fcche. Bei der Verletzung gesetzlich nicht bindender Standards kann der Vertragspartner nur ausdr\u00fccklich schriftlich vereinbarte Rechte gegen uns geltend machen. Einsichts- und Auditierungsrechte zugunsten des Vertragspartners zur \u00dcberwachung bzw. bei Verdacht von Verst\u00f6\u00dfen in vorbenannten Bereichen (Compliance-Verst\u00f6\u00dfe) bed\u00fcrfen einer ausdr\u00fccklichen schriftlichen Vereinbarung. Entsprechendes gilt in Bezug auf in diesen Bereichen geforderte Informationspflichten unsererseits. Wir haften nicht f\u00fcr Compliance-Verst\u00f6\u00dfe Dritter, insbesondere unserer Zulieferer, au\u00dfer dies wurde ausdr\u00fccklich schriftlich vereinbart.<\/p>\r\n\r\n\r\n<h2>11.\tRechte an Know-how und Erfindungen<\/h2>\r\n<p>Bei uns vorhandene bzw. w\u00e4hrend der Durchf\u00fchrung der mit uns abgeschlossenen Vertr\u00e4ge gewonnene geheime, hochwertige und fortschrittliche Kenntnisse (Know-how) sowie Erfindungen und etwaige diesbez\u00fcgliche gewerbliche Schutzrechte stehen \u2013 vorbehaltlich gesonderter Vereinbarung bzw. der dem Vertragspartner nach Sinn und Zweck des Vertragsverh\u00e4ltnisses zustehenden Nutzung oder Verwendung der Liefergegenst\u00e4nde \u2013 allein uns zu.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<h2>12.\tVerletzung der Rechte Dritter<\/h2>\r\n<p>Wir \u00fcbernehmen keine Gew\u00e4hrleistung daf\u00fcr, dass durch die Benutzung sowie den Weiterverkauf der Liefergegenst\u00e4nde keine Schutzrechte Dritter verletzt werden; wir sichern jedoch zu, dass uns das Bestehen derartiger Schutzrechte Dritter an den Liefergegenst\u00e4nden nicht bekannt ist.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<h2>13.\tVerj\u00e4hrung<\/h2>\r\n<p>Die Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr Anspr\u00fcche und Rechte wegen M\u00e4ngeln der Lieferungen bzw. Leistungen \u2013 gleich aus welchem Rechtsgrund \u2013 betr\u00e4gt ein Jahr.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<h2>14.\tForderungsabtretungen durch den Vertragspartner<\/h2>\r\n<p>Forderungen gegen\u00fcber uns in Bezug auf die von uns zu erbringenden Lieferungen oder Leistungen d\u00fcrfen nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung abgetreten werden.<\/p>\r\n\r\n\r\n<h2>15.\tGeheimhaltungsverpflichtung, Verwertungsverbot <\/h2>\r\n<p>Der Vertragspartner verpflichtet sich, alle kaufm\u00e4nnischen oder technischen Einzelheiten, die ihm durch die Gesch\u00e4ftsbeziehung mit uns bekannt werden und die ausdr\u00fccklich als vertraulich bezeichnet werden oder auf Grund sonstiger Umst\u00e4nde als vertraulich erkennbar sind, insbesondere unser Know-how, als Gesch\u00e4ftsgeheimnis zu behandeln (&quot;vertrauliche Informationen&quot;) und ein geeignetes Geheimnisschutzmanagement insoweit aufrechtzuerhalten. Vertrauliche Informationen d\u00fcrfen nur zum Zweck der Vertragserf\u00fcllung verwendet und unbefugten Dritten nicht \u00fcberlassen oder sonst zug\u00e4nglich gemacht werden. Eine Vervielf\u00e4ltigung ist nur im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse und der urheberrechtlichen Bestimmungen zul\u00e4ssig. Erkennt der Vertragspartner, dass eine geheim zu haltende Information in den Besitz eines unbefugten Dritten gelangt oder verloren gegangen ist, wird er uns hier\u00fcber unverz\u00fcglich unterrichten. Die vorstehenden Verpflichtungen gelten nicht, soweit sie sich auf solche Informationen beziehen, die bereits allgemein zug\u00e4nglich waren, als der Vertragspartner sie erhielt oder die w\u00e4hrend der Dauer des Vertragsverh\u00e4ltnisses allgemein zug\u00e4nglich werden, ohne dass dies auf eine Vertragsverletzung des Vertragspartners zur\u00fcckzuf\u00fchren ist. Dasselbe gilt insoweit, als der Vertragspartner den Nachweis f\u00fchrt, dass eine erhaltene vertrauliche Information ihm bereits vorab bekannt war.<\/p>\r\n\r\n\r\n<h2>16.\tRegress gegen uns wegen produktbezogener Inanspruchnahme des Vertragspartners <\/h2>\r\n<p>F\u00fcr den Ersatz von Sch\u00e4den und Aufwendungen, die unser Vertragspartner im Zusammenhang mit der Verletzung produktbezogener in- oder ausl\u00e4ndischer \u00f6ffentlich-rechtlicher Gesetze, Verordnungen und Vorschriften - insbesondere zu Produktsicherheit und Umwelt- bzw. Emissionsvorschriften - aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Verpflichtung zu tragen hat oder zu tragen \u00fcbernimmt, haften wir ausschlie\u00dflich nach den f\u00fcr uns geltenden gesetzlichen Bedingungen. Eine weitergehende Haftung unsererseits besteht nur, wenn wir dieser ausdr\u00fccklich schriftlich zugestimmt haben. Unsere Haftung f\u00fcr M\u00e4ngel nach Ma\u00dfgabe des mit dem Vertragspartner geschlossenen Vertrages sowie unsere Haftung nach f\u00fcr unser Unternehmen geltenden zwingenden gesetzlichen Bestimmungen bleiben hiervon unber\u00fchrt.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<h2>17.\tErf\u00fcllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht, innergemeinschaftlicher Erwerb, salvatorische Klausel<\/h2>\r\n<p><strong>17.1.<\/strong> Vorbehaltlich besonderer Vereinbarung ist Erf\u00fcllungsort ausschlie\u00dflich unser Gesch\u00e4ftssitz, Pforzheim.<\/p>\r\n<p><strong>17.2.<\/strong> Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich- rechtliches Sonderverm\u00f6gen, so ist Gerichtsstand f\u00fcr alle Verpflichtungen aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverh\u00e4ltnis \u2013 auch f\u00fcr Wechsel- und Schecksachen \u2013 unser Gesch\u00e4ftssitz oder nach unserer Wahl auch der Sitz des Vertragspartners. Vorstehende Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch gegen\u00fcber Vertragspartnern mit Sitz im Ausland.<\/p>\r\n<p><strong>17.3.<\/strong> F\u00fcr alle Rechte und Pflichten aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverh\u00e4ltnis kommt ausschlie\u00dflich und ohne R\u00fccksicht auf kollisionsrechtliche Regelungen das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG: \u00dcbereinkommen der Vereinten Nationen \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980) zur Anwendung.<\/p>\r\n<p><strong>17.4.<\/strong> Sollte eine Bestimmung in diesen ALLGEMEINEN GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen uns und dem Vertragspartner unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht ber\u00fchrt.<\/p>\r\n<p><strong>17.5.<\/strong> Vertragspartner aus EG-Mitgliedsstaaten sind uns bei innergemeinschaftlichem Erwerb zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der uns m\u00f6glicherweise entsteht<\/p>\r\n<p>&bull; aufgrund von Steuervergehen des Vertragspartners selbst oder<\/p>\r\n<p>&bull; aufgrund falscher oder unterlassener Ausk\u00fcnfte des Vertragspartners \u00fcber seine f\u00fcr die Besteuerung ma\u00dfgeblichen Verh\u00e4ltnisse.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<h2>18.\tZus\u00e4tzliche Besondere Bedingungen f\u00fcr Auswahlgesch\u00e4fte\/Kommissionsgesch\u00e4fte<\/h2>\r\n<p><strong>18.1.<\/strong> Die Durchf\u00fchrung und Aufrechterhaltung von Auswahlgesch\u00e4ften\/Kommissionsgesch\u00e4ften erfolgt in alleiniger Verantwortlichkeit und auf alleinige Kosten des Vertragspartners.<\/p>\r\n<p><strong>18.2.<\/strong> Wir haben keine Verpflichtung, den Bestand beim Vertragspartner auf einem bestimmten Minimumbestand zu halten.<\/p>\r\n<p><strong>18.3.<\/strong> Die Auswahlware\/Kommissionsware steht in unserem Eigentum. Der Vertragspartner wird uns das Eigentum an der Auswahlware\/Kommissionsware betreffenden Vorkommnissen unverz\u00fcglich unterrichten. <\/p>\r\n<p><strong>18.4.<\/strong> Wir sind berechtigt, uns jederzeit selbst oder durch Dritte von der vorschriftsm\u00e4\u00dfigen Lagerung der Auswahlware\/Kommissionsware zu \u00fcberzeugen sowie eine Bestandsaufnahme vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen.<\/p>\r\n<p><strong>18.5.<\/strong> Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Auswahlware\/Kommissionsware bei der Einlieferung auf Menge und Mangelfreiheit, insbesondere auf \u00dcbereinstimmung mit der Spezifikation einschlie\u00dflich der Artikelnummern, entsprechend den Vorschriften des HGB zu \u00fcberpr\u00fcfen. Etwaige M\u00e4ngel sind uns unverz\u00fcglich unter Angabe der Artikelnummer anzuzeigen. M\u00e4ngel, die bei der gebotenen Untersuchung nicht erkennbar waren, sind unverz\u00fcglich nach Entdeckung anzuzeigen.<\/p>\r\n<p><strong>18.6.<\/strong> Der Vertragspartner haftet f\u00fcr Verlust, unsachgem\u00e4\u00dfe Handhabung oder Besch\u00e4digung, der in seiner Verwahrung befindlichen Auswahlware\/Kommissionsware, es sei denn, dass der Verlust, die unsachgem\u00e4\u00dfe Handhabung oder Besch\u00e4digung auf Umst\u00e4nden beruht, die durch die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht abgewendet werden kann.<\/p>\r\n<p><strong>18.7.<\/strong> Der Vertragspartner ist berechtigt, Auswahlware\/Kommissionsware zur Abgabe an Anwender aus dem Lager zu entnehmen und an diese zu ver\u00e4u\u00dfern und zu \u00fcbereignen.<\/p>\r\n<p><strong>18.8.<\/strong> Mit der Entnahme der Auswahlware\/Kommissionsware kommt hinsichtlich der entnommenen Auswahlware\/Kommissionsware zwischen uns und dem Vertragspartner ein Kaufvertrag gem\u00e4\u00df dem am Tage der Entnahme g\u00fcltigen oder vereinbarten Preise von uns zustande. Gleiches gilt, wenn Auswahlware\/Kommissionsware nicht innerhalb der vereinbarten Frist zur\u00fcckgegeben wird.<\/p>\r\n<p><strong>18.9.<\/strong> Der Vertragspartner hat uns bis sp\u00e4testens zum 10. eines jeden Monats die Menge der im Vormonat entnommenen Auswahlware\/Kommissionsware zu melden. Diese Meldung hat unter Angabe der Artikelnummer und Entnahmemenge schriftlich an uns zu erfolgen. Wir erstellen auf der Basis der gemeldeten Verbrauchsmenge eine Rechnung mit Datum des Meldetages. Der Rechnungsausgleich hat durch den Vertragspartner gem\u00e4\u00df den vereinbarten Zahlungsbedingungen zu erfolgen.<\/p>\r\n<p><strong>18.10.<\/strong> Wir k\u00f6nnen jederzeit R\u00fccksendung der Auswahlware\/Kommissionsware verlangen. Die R\u00fccknahme erfolgt auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners.<\/p>\r\n<p><strong>18.11.<\/strong> Der Vertragspartner kann gegen\u00fcber unserem R\u00fcckgabeverlangen kein Zur\u00fcckbehaltungsrecht geltend machen. Lagerdifferenzen, nicht sachgem\u00e4\u00dfe Handhabung oder Besch\u00e4digungen an der gelieferten Auswahlware\/Kommissionsware werden dem Vertragspartner in Rechnung gestellt.<\/p>\r\n<p><strong>18.12.<\/strong> Mit der \u00dcbergabe der Auswahlware\/Kommissionsware an den Vertragspartner bzw. bei Versendung an den Bef\u00f6rderer geht jegliche Gefahr, insbesondere die des unverschuldeten Untergangs und des Abhandenkommens, auf den Vertragspartner \u00fcber.<\/p>\r\n<p><strong>18.13.<\/strong> Der Vertragspartner ist verpflichtet, f\u00fcr ausreichenden Versicherungsschutz unserer Auswahlware\/Kommissionsware zu sorgen und diese insbesondere gegen Raub, Einbruch, Diebstahl, Feuer- und Wassersch\u00e4den zu versichern. Er tritt seine Anspr\u00fcche gegen\u00fcber der Versicherung im Voraus an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.<\/p>\r\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedinungen mit besonderen Bedingungen f\u00fcr Auswahl- und Kommissionsgesch\u00e4fte der Firma Ralf Mezger Sonnenbergstr. 61 D-75180 Pforzheim Stand: November 2022 1. Geltungsbereich 1.1. Unsere Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten ausschlie\u00dflich. Soweit diese keine Regelungen enthalten, gilt das Gesetz. 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